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Freitag, 18. Mai 2012
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Beitragsordnung des VfB Berlin-Friedrichshain 1911 e.V.

§ 1 Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung Festgelegten und
bestätigten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
 
Der Beitrag bezieht sich nicht nur auf den Trainings und Wettkampfbetrieb,
sondern auf die Mitgliedschaft im Verein.

Die Mitgliedbeiträge sind im Voraus zu zahlen.


§ 2 Zahlungsweise der Mitgliedbeiträge

Mitgliedbeiträge werden grundsätzlich als Jahres oder Quartalsbeiträge fällig.
Sie sind bis zum 15. des Monats des laufenden Jahres bzw. des Quartals fällig. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos.
Eine monatliche Beitragszahlung per Bank ist nicht mehr möglich.
Der Fällige Betrag ist auf das Vereinskonto zu überweisen (Einrichtung eines Dauerauftrages).

Von der bargeldlosen Beitragszahlung kann in begründeten und glaubhaften Einzelfall,
sowie mit Zustimmung des Vorstandes abgewichen werden.
 
§ 3 Beitragshöhe
a)    Monatlicher Beitrag
 
Kinder
bis 6 Jahre
8  Euro
Kinder 
7 - 10 Jahre 
10  Euro
Kinder
11 - 12 Jahre 
11  Euro
Jugendliche
13 - 18 Jahre
12  Euro
Erwachsene
ab 19.Lebensjahr
12  Euro
Freizeitfußballer



Freizeitfußballer/ AK 32
 
10 Euro


12 Euro
Trainer, Übungsleiter, Betreuer
Schiedsrichter
 
1  Euro

d) Fördernde Mitlieder entrichten 5,00 € im Monat

e) Bei einmaliger Zahlung des Jahresbeitrages vom 01.01. bis 31.12.
entfällt ein Monatsbetrag
 
 

§ 4 Befreiung von der Zahlung der Mitgliedbeiträge

a) Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind von der
Beitragspflicht entbunden.

b) Auf begründeten und glaubhaften Antrag kann eine zeitweilige Befreiung von der Beitragzahlung erfolgen.
Dieser Antrag kann formlos und am jeweiligen Monatsanfang beim Vorstand zur Entscheidung eingereicht werden.

In der Regel kann als Begründung des Antrages, des Einberufung zum Wehrdienst BZW. zeitweilige berufliche Tätigkeit außerhalb des Landes Berlin, welche eine Teilnahme am Vereinsport bzw. - leben auf Grund der Entfernung nicht ermöglicht, die zeitweilige Zahlungsunfähigkeit ( oder zeitweilige schwere Erkrankung des Mitliedes, anerkannt werden)

Die Beitragsfreistellung darf in der Regel jedoch einen Zeitraum von 3 Monate (drei) nicht überschreiten und kann im begründeten Fall einmalig um weitere 3 Monate (drei) verlängert werden.


§ 5 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme in VfB Berlin wird eine Gebühr in einer Höhe von 20,00 € erhoben.
Diese Aufnahmegebühr ist in bar einzuzahlen.

Wird die Aufnahmegebühr in dieser Zeit nicht überwiesen, wird dem Aufnahmeantrag nicht stattgegeben.
 
§ 6 Zahlungsrückstände
 
 
Bei Zahlungsrückständen hat der Vorstand die Gründe gewissenhaft zu prüfen.
Im Einzelfall kann der Vorstand den in den aus § 3 und § 4 dieser Beitragsordnung gegebenen Handlungsspielraum     nutzen.
Bei Nichtvorliegen von akzeptablen Rechtsfertigungsgründen hat der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft und bei aktiven Mitliedern über die weitere Zulassung der Spielberechtigung zu entscheiden.


§ 7 Zahlungserinnerungen/ Mahnungen

Die Zahlungserinnerung hat schriftlich zu erfolgen. Die dritte Mahnung erfolgt mit Durchschlag an unseren Rechtsanwalt zwecks Einklagung des fehlenden Beitrages.

Für die schriftliche Mahnung wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Die bei Wegzug bzw. schuldhafter Nichtbekanntgabe der neuen Wohnanschrift im Verein, fällige Gebühr
für eine notwendige Beantragung einer Melderegisterauskunft, wird ebenfalls erhoben.


§ 8 Eingangstermin für die Beitragszahlung

Die Buchungsbestätigung und der Buchungstag der jeweiligen mit der Überweisung beauftragten Bank werden als Überweisungstermin anerkannt.


§ 9 Austritt

Mitglieder mit einem Spielerpass haben laut § 6 Absatz 3 der Satzung des
VfB Berlin eine schriftliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Bei nicht einhalten erfolgt keine Freigabe an den Spieler.
Der Austritt erfolgt nur dann, wenn die Beiträge und die Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10,00 € entrichtet wurden.



§ 10 Schlussbestimmung

Diese Beitragsordnung wurde auf der Abteilungssitzung Fußball beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2007 in Kraft.

Gemäß der Vereinsatzung kann die Beitragsordnung bei Notwendigkeit durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

Vereinskonto :
Bank: Berliner Volksbank
BLZ: 100 900 00
Konto-Nr. 5628487008


Die Beitragsordnung aus 2007 ist nicht mehr gültig




Berlin, den 04.02.2010




   E. Gatow                      S.Weyer                 M. Bähringer                 
Abt. Ltr. Fußball        Schatzmeister       1. Vors. VfB Berlin          Jugendkommision
 
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