Verein
Unser Vorstand, bestehend aus Erfahrung und Jugend ...
1. Vorsitzender Dr. Dipl. Ing. Ökom Manfred Bähringer
geb. 29.08.1944 seit 1972 im Verein seit 1990 1.Vorsitzender Tel. privat: 030/426 764 7 Tel. dienst: 030/420 891 05 Handy: 0176 23 710 43 8 Petersburger Straße 15 10249 Berlin
2. Vorsitzender Enrico Kalous Münchnerstraße 6a 15566 Schöneiche bei Berlin Tel. privat: 030/979 941 11 Tel. dienst: 0174/328 217 4 Handy: 0163/3931975
Hauptkassenwart Stephan Weyer
Petersburger Straße 78, 10249 Berlin Tel. privat: 030/417 249 23, Fax: 030/221 959 95, Handy: 0170/571 794 7
... und hier der erweiterte Vorstand, der Abteilungen Aikido, Fußball, Gymnastik und Volleyball. Abteilungsleiter Aikido Heiko Astalosch Abteilungsleiter Fußball Enrico Kalous Kassenwartin Fußball Abteilungsleiterin Gymnastik Irina Neuber Abteilungsleiter Volleyball Matthias Jäschke Kassenwartin Volleyball Monika Auricht
Auszug aus unserer Satzung und Beitragsordnung
Satzung des VfB Berlin-Friedrichshain 1911 e.V.
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1) Der am 6. Mai 1994 neu gegründete Verein (hervorgegangenen aus der Fusion VfB Berlin und VfB Friedrichshain) führt ab dem 1. Juli 1994 den Namen
Verein für Ballspiele Berlin-Friedrichshain 1911 e.V.
2) Der Verein ist Mitglied in den Fachverbänden Fußball, Volleyball, Turnen,
Judo und Kegeln des Landesverbandes Berlin, deren Sportarten im Verein
betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.
3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck, Aufgaben, Grundsätze der Tätigkeit Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 3) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen (Ausnahmen siehe Satzungsbestimmung) aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. a) Durchführung eines geregelten Übungsbetriebes in sämtlichen Arten der Leibesübung für alle Altersklassen und Geschlechter. Sportveranstaltungen, Wettkämpfen und Wettspielen. Wettspielen. § 3 Gliederung des Vereins § 4 Mitgliedschaft haben. vollendet haben. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft Mahnung, wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder wegen unehrenhafter Handlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es den Beschluss der zuständigen Abteilung an den Vorstand. Nach Tagung des Vorstandes ergeht die Zustimmung oder Ablehnung. Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief innerhalb 14 Tagen zu erstellen. Gegen den Bescheid kann das Mitglied ebenfalls innerhalb von 14 Tagen bei der Beschwerdekommission, Beschwerde einlegen.
sofern es der Übungsbetrieb erlaubt und die damit verbundenen Verpflichtungen übernommen werden. Wahlrecht für Vereinsämter. In den geschäftsführenden Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden, die bereits ein Jahr den Verein angehören. und Jugendvertreter ein Stimmrecht. 4) Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr besitzen kein Stimmrecht.
a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes durchgeführt werden. Die Einladung hat mindestens 3 Wochen vorher an alle Mitglieder zu ergehen. entsprechenden schriftlicher Tagesordnung einzuberufen wenn es a) der Vorstand beschießt oder Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von fünf v.H. der Anwesenden beantragt wird. § 12 Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 15 Kassenprüfer § 16 Auflösung des Vereins § 17 Inkrafttreten der Satzung
Änderungen 2 Änderungen 3
Beitragsordnung des VfB Berlin-Friedrichshain 1911 e.V.
§ 1 Mitgliedsbeitrag Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung Festgelegten und bestätigten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Beitrag bezieht sich nicht nur auf den Trainings und Wettkampfbetrieb,
sondern auf die Mitgliedschaft im Verein.
Die Mitgliedbeiträge sind im Voraus zu zahlen. § 2 Zahlungsweise der Mitgliedbeiträge Mitgliedbeiträge werden grundsätzlich als Jahres oder Quartalsbeiträge fällig. Sie sind bis zum 15. des Monats des laufenden Jahres bzw. des Quartals fällig. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos.
Eine monatliche Beitragszahlung per Bank ist nicht mehr möglich. Der Fällige Betrag ist auf das Vereinskonto zu überweisen (Einrichtung eines Dauerauftrages).
Von der bargeldlosen Beitragszahlung kann in begründeten und glaubhaften Einzelfall, sowie mit Zustimmung des Vorstandes abgewichen werden.
§ 3 Beitragshöhe
a) Monatlicher Beitrag
d) Fördernde Mitlieder entrichten 5,00 € im Monat e) Bei einmaliger Zahlung des Jahresbeitrages vom 01.01. bis 31.12. entfällt ein Monatsbetrag § 4 Befreiung von der Zahlung der Mitgliedbeiträge a) Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden. b) Auf begründeten und glaubhaften Antrag kann eine zeitweilige Befreiung von der Beitragzahlung erfolgen. Dieser Antrag kann formlos und am jeweiligen Monatsanfang beim Vorstand zur Entscheidung eingereicht werden. In der Regel kann als Begründung des Antrages, des Einberufung zum Wehrdienst BZW. zeitweilige berufliche Tätigkeit außerhalb des Landes Berlin, welche eine Teilnahme am Vereinsport bzw. - leben auf Grund der Entfernung nicht ermöglicht, die zeitweilige Zahlungsunfähigkeit ( oder zeitweilige schwere Erkrankung des Mitliedes, anerkannt werden) Die Beitragsfreistellung darf in der Regel jedoch einen Zeitraum von 3 Monate (drei) nicht überschreiten und kann im begründeten Fall einmalig um weitere 3 Monate (drei) verlängert werden. § 5 Aufnahmegebühr Für die Aufnahme in VfB Berlin wird eine Gebühr in einer Höhe von 20,00 € erhoben. Diese Aufnahmegebühr ist in bar einzuzahlen. Wird die Aufnahmegebühr in dieser Zeit nicht überwiesen, wird dem Aufnahmeantrag nicht stattgegeben. § 6 Zahlungsrückstände
Bei Zahlungsrückständen hat der Vorstand die Gründe gewissenhaft zu prüfen.
Im Einzelfall kann der Vorstand den in den aus § 3 und § 4 dieser Beitragsordnung gegebenen Handlungsspielraum nutzen. Bei Nichtvorliegen von akzeptablen Rechtsfertigungsgründen hat der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft und bei aktiven Mitliedern über die weitere Zulassung der Spielberechtigung zu entscheiden. § 7 Zahlungserinnerungen/ Mahnungen Die Zahlungserinnerung hat schriftlich zu erfolgen. Die dritte Mahnung erfolgt mit Durchschlag an unseren Rechtsanwalt zwecks Einklagung des fehlenden Beitrages. Für die schriftliche Mahnung wird eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Die bei Wegzug bzw. schuldhafter Nichtbekanntgabe der neuen Wohnanschrift im Verein, fällige Gebühr für eine notwendige Beantragung einer Melderegisterauskunft, wird ebenfalls erhoben. § 8 Eingangstermin für die Beitragszahlung Die Buchungsbestätigung und der Buchungstag der jeweiligen mit der Überweisung beauftragten Bank werden als Überweisungstermin anerkannt. § 9 Austritt Mitglieder mit einem Spielerpass haben laut § 6 Absatz 3 der Satzung des VfB Berlin eine schriftliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Bei nicht einhalten erfolgt keine Freigabe an den Spieler. Der Austritt erfolgt nur dann, wenn die Beiträge und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € entrichtet wurden. § 10 Schlussbestimmung Diese Beitragsordnung wurde auf der Abteilungssitzung Fußball beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2007 in Kraft. Gemäß der Vereinsatzung kann die Beitragsordnung bei Notwendigkeit durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Vereinskonto : Bank: Berliner Volksbank BLZ: 100 900 00 Konto-Nr. 5628487008 Die Beitragsordnung aus 2007 ist nicht mehr gültig Berlin, den 04.02.2010 E. Gatow S.Weyer M. Bähringer Abt. Ltr. Fußball Schatzmeister 1. Vors. VfB Berlin Jugendkommision
Virchowstr. 7 10249 Berlin Tel./Fax: 030 / 48 48 80 50 Trainingsbetrieb: Mo - Fr 15.00 - 21.30 Uhr
Spielbetrieb: Sa - So 09.00 - 18.00 Uhr |





